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Meine Rede am 3,.9.2022 in Essen über meinen neuesten Freispruch.
2018 wurde ich vom Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgerichts angezeigt. Es ging um einen satirischen Beitrag auf einem inzwischen gelöschten Blog.
Das Amtsgericht Essen hatte mich verurteilt zu 80 Tagessätzen.
Normalerweise enden meine Strafverfahren spätestens mit der Berufungsverhandlung beim Landgericht mit einer Einstellung oder Freispruch.
In diesem Fall aber bestätigte das LG das Urteil., obwohl es überhaupt keine Beleidigung gab.
Gegen das Berufungsurteil wurde Revision eingelegt, und beantragt das Verfahren an eine andere Kammer des LG zurückzuverweisen.
Das OLG folgte meinem Antrag zwar nicht, es gab also keine Zurückverweisung an das LG, sondern das OLG hab das gesamte Urteil komplett auf, weil
1. Der Direktor nicht berechtigt war Strafantrag wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgerichts bzw. der dortigen Richter zu stellen.
2. Es keine Beleidigung gab, sondern der Beitrag Satire war, wie ich es immer gesagt habe.
3. Selbst wenn man den Beitrag nicht als Satire betrachtet hätte, lag keine Beleidigung des Amtsgericht vor, weil z. B. der Begriff VOLLJURISTEN sich nicht nur auf Richter des AG Gelsenkirchen bezieht.
4. Es keine Beweise gibt, dass der Beitrag wirklich von mir stammte.
Eine echte Klatsche für das Amtsgericht Essen, Amtsgericht Gelsenkirchen, den Direktor des AG Gelsenkirchen, das Landgericht Essen, und natürlich die Staatsanwaltschaft Essen und die Generalstaatsanwaltschaft Hamm.
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[…] Rede vom 3.9.2022 in Essen am Handelshof […]
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